Unser Service für Sie.


Für eine reibungslose Abrechnung Ihrer eingereichten Verordnungen beachten Sie bitte folgendes:
Alle Angaben müssen vollständig und gut lesbar sein!
In den Fällen, in den wir Ihre eingereichten Verordnungen nicht vollständig bearbeiten können, informieren wir Sie so schnell wie möglich und bitten Sie, die fehlenden Sachverhalte nachzutragen bzw. zu ergänzen und den Vorgang erneut bei uns einzureichen.
Das kostet alles (Ihre) Zeit!
Um die Anzahl dieser Fälle so klein wie möglich zu halten, finden Sie hier nun nützliche Hinweise zum korrekten Ausfüllen der Verordnungen einer Krankenbeförderung, aufgeteilt nach Vorder- und Rückseite.
Verordnung einer Krankenbeförderung: Vorderseite

Die Vorderseite der „Verordnung einer Krankenbeförderung“ wird vom Arzt bzw. dem Krankenhaus ausgefüllt.
Achten Sie bitte hierbei besonders auf folgende Punkte:

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), www.kbv.de

Die Daten der Versicherten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versichertennummer, Krankenkasse usw.) müssen vollständig sein.

Beachten Sie bitte die vom Arzt/Krankenhaus hinterlegten Angaben zur Hin- und/oder Rückfahrt. Nur diese genannten Fahrten können Sie auch abrechnen – näheres siehe Punkt 11.

Der Grund der Beförderung muss angegeben sein, da sonst ggf. keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt. Es kommt dann zu einer Privatrechnung.

Bei genehmigungspflichtigen Fahrten reichen Sie bitte die Genehmigung mit ein.

Das Fahrdatum der Rückseite und das Behandlungsdatum müssen identisch sein. Liegt nur ein „vom/am“ – Datum vor, gilt die Verordnung nur an diesem Tag. Für weitere Fahrten muss ein Enddatum angegeben sein – „bis voraussichtlich“.

Die Kachel „Taxi/Mietwagen“ muss immer angekreuzt sein.

Alle Änderungen, auch händische (z.B. Kreuze), müssen extra mit Arztstempel und Unterschrift bestätigt sein.

Stempel und Unterschrift des Arztes / des Krankenhause sind Pflicht.
Verordnung einer Krankenbeförderung: Rückseite

Die Rückseite der „Verordnung einer Krankenbeförderung“ ist von Ihnen und den Versicherten auszufüllen.
Achten Sie auch hier bitte auf folgende Punkte:

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), www.kbv.de

Tragen Sie hier das jeweilige Fahrtdatum ein.

Genaue Fahrstrecken angeben (Adresse der Abfahrts- und Zielorte). Holen oder bringen Sie die Versicherten zur eigenen Wohnung, reicht „Wohnung“ aus. Abweichende Angaben immer mit genauer Anschrift angeben.

Um ihre durchgeführten Hin- und/oder Rückfahrten abrechnen zu können, müssen diese vom Arzt/Krankenhaus unter Punkt 2 verordnet worden sein. Das bedeutet, dass Sie z.B. keine Rückfahrt abgerechnen können, wenn nur die Hinfahrt unter Punkt 2 verordnet wurde oder umgekehrt. Sie können natürlich auch nur die einfache Fahrt abrechnen, auch wenn Hin- und Rückfahrt unter Punkt 2 verordnet wurde.

Lassen Sie alle Fahrten von den Versicherten unterschreiben. Bei i.V.- und i.A.- Unterzeichnungen bitte den Unterzeichnenden benennen.

Vergessen Sie Ihre eigene Unterschrift mit Stempel nicht.

Kontrollieren Sie bitte, ob eine Zuzahlungsbefreiung vorliegt und kreuzen Sie dieses an.

Geben Sie bitte Ihr IK (Institutionskennzeichen) an.

Geben Sie bitte hier Ihren kassierten Betrag der Zuzahlung an.

Die Kilometerangabe bezieht sich immer auf eine einfache Fahrt, also Hin- oder Rückfahrt, bezogen auf die kürzeste Fahrstrecke.

Ergaben sich längere Fahrstrecken z.B. durch Baustellen, Umleitungen, Staus usw., notieren Sie diese bitte.
Kontaktieren Sie uns
Haben Sie noch Fragen? Oder benötigern Sie weitere Informationen, dann kontaktieren Sie uns. Wir sind für Sie da!